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Rechtshilfe
Briefe vom Amt/Vorladungen
Was tun, wenn die Polizei mich zur Einvernahme vorlädt? Rsa-Brief: Mit blauem Kuvert: Ein solches Schreiben darf nur dem/der Empfängerln höchstpersönlich oder seinem/ihrem "PostbevollmächtigteN" (Formular am Postamt) übergeben werden. Rsb-Brief: Mit weißem Kuvert: Hier darf die Briefträgerin den Brief jeder erwachsenen Mitbewohnerln bzw. der ArbeitgeberIn oder einer ArbeitnehmerIn der EmpfängerIn aushändigen. Ist niemand zuhause, hinterlässt der/die Briefträgerln im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige, auf der stehen muss, wo, ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Hol solche Briefe möglichst rasch ab, da sonst eventuell wichtige Fristen versäumt werden. Schau auf der Ladung nach, ob sich eine Androhung einer zwangsweisen Vorführung darin befindet. Du kannst den Termin auch verschieben - du hast halt keine Zeit, oder bist krank (ärztliches Attest). Wenn du hingehst, besprich dich vorher mit FreundInnen oder der Rechtshilfe. Denke daran: Wir haben in JEDER Gesprächssituation mit der Polizei (oder auch der Justiz) das Recht die Aussage zu verweigern. Als BeschuldigteR, VerdächtigeR, GeschädigteR, ZeugIn, etc: Als ZeugIn oder GeschädigteR hast du ein Entschlagungsrecht, wenn du dich oder nahe Verwandte mit deiner Aussage belasten könntest. Davon kannst du auch ruhig Gebrauch machen. Denn nicht selten sind Leute zuerst als ZeugInnen oder Geschädigte einvernommen worden und haben dann eine Anklage bekommen. "Ich mache von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch" und SCHLUSS - AUS ! Wie gehabt. Es reicht, dass du weißt, dass du nichts sagen musst, du musst es nicht begründen. |