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Neue Überwachungsstrategien als Disziplinierungsmaßnahmen

Riesige Datenmengen entstehen heute in Unternehmen, in Forschungsprojekten, in Verwaltungen oder im Internet.

Data Mining

Data Mining ermöglicht das automatische Auswerten solcher Datenbestände mit Hilfe von statistischen Verfahren, künstlichen neuronalen Netzwerken, Fuzzy-Clustering Verfahren oder genetischen Algorithmen. Ziel dabei ist das Aufspüren von Regeln und Mustern bzw. statistischen Auffälligkeiten. So lassen sich zB. Änderungen im Verhalten von KundenInnen oder KundenInnengruppen aufspüren und Geschäftsstrategien können darauf ausgerichtet werden. Gleiches gilt für politische Parteien, die sich dieser Technologie bedienen um politisches Kapital daraus zu schlagen. Es kann aber auch abweichendes Verhalten einzelner Personen erkannt werden. Dies ruft DatenschützerInnen auf den Plan, welche die Anwendung der Verfahren des Data Mining kritisch begleiten.

Sicherung der Herrschaft durch Datenerfassung

Der Datenhunger verschiedener öffentlicher Institutionen steigt in letzter Zeit sprunghaft an und greift vermehrt in die Daten-Integrität bzw. Privatsphäre des Einzelnen ein. Aber warum? Um dies verstehen zu können, bedarf es einem kurzen Exkurs: Ein Staat besteht im Grunde nur deswegen, weil eine Übereinkunft geschlossen wurde, wonach freie Einzelpersonen gewisse Rechte an eine neu geschaffene Instanz abtreten, sei es einem Fürsten oder einer Regierung, um ihre Freiheit dadurch zu stärken, dass sie ihre Sicherheit sozialisieren. Die Problematik dabei ist, dass die Autoritäten - einmal eingesetzt -, keiner Kontrolle unterliegen. "Doch!", ist mensch versucht zu sagen. Wer zur Wahl geht, hat auch die Wahlmöglichkeit und kann gegebenenfalls Parteien abwählen. Wenn sich aber das Politsystem so entwickelt hat und alles unternimmt, dass es zu keiner grundlegenden Veränderung mehr kommen kann, sei es in der Vereinnahmung verschiedener Insitutionen wie Medien, Wissenschaft und Bildung etc. oder in der Etablierung einer einseitigen Politszenerie, so ist die vorangegangene Behauptung falsch.

Diese Entwicklung ist deshalb so problematisch, da es dem augenblicklichen System nicht gelingt auf wichtige gesellschaftspolitische Probleme Antworten parat zu haben. Eine verständliche Reaktion seitens der Regierenden ist repressive Techniken anzuwenden, um ein Aufbegehren von Grund auf zu unterbinden. Eine Technik ist das Eindringen in die Privatsphäre des Einzelnen und das Ansammeln zahlreicher Daten, die es der herrschenden Klasse erlaubt, Widerstände bereits im Vorfeld zu glätten. Damit können politische Führungsparteien ihre derzeitige Situation stabilisieren, indem sie die gewonnenen Informationen auswerten und entsprechend handeln.

Ein Beispiel dafür sind KonsumentInnendaten und politisches Präzisionsmarketing. Bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004 und auch bei den diesjährigen Parlamentswahlen in Großbritannien setzten die Großparteien im Wahlkampf stark auf Data Mining. Aus den gewonnenen Daten (zB. Kaufverhalten, Haushaltseinkommen, usw.) werden potenzielle WählerInnen bestimmt, um sie gezielt umwerben zu können. Etwa lässt sich tendenziell ableiten, welche Partei von BesitzerInnen bestimmter Automarken gewählt wird (zB. Porsche, Jaguar - eher konservativ; Volvo, Subaru - eher (links)liberal). Mit diesem Wissen kann schließlich bestimmt werden, ob einE bestimmte WählerIn besonders umworben werden muss, oder ob er/sie im Wahlkampf ignoriert werden kann, da sein/ihr Stimmverhalten das Wahlergebnis nicht entscheidend beeinflusst. Diese Technik nennt sich "Targeting" und wird auch in anderen Ländern immer häufiger eingesetzt.

Manipulation im Namen der Herrschaft

Viele KritikerInnen sind über diese Entwicklung sehr beunruhigt, da diese Methoden zum Einsatz kommen, ohne dass die Menschen die leiseste Ahnung haben, dass sie überhaupt existieren. Mit diesen Technologien würden die Menschen nicht informiert, sondern manipuliert.

Dass die Zahl der Handy-Überwachungen explodiert, ist ein weiteres Beispiel und Indiz dafür, wie auf zunehmende soziale Spannungsfelder reagiert wird. Zwischen 2002 und 2004 gibt es einen Zuwachs von 438 Prozent bei der so genannten "Rufdatenerfassung". Für diese Rekordzuwächse mit mehr oder weniger Blanko-Unterschriften unter den Überwachungsanträgen der Polizei wurde der österreichischen Richterschaft der Big Brother Award 2005 in der Behördenklasse zuerkannt.

Auch Maria Rauch-Kallat, derzeitige Gesundheitsministerin, schafft einen Quantensprung im Überwachungsapparat Österreich, die mit der "Vorsorgeuntersuchung Neu" nun endlich den/die gläserneN Patientin begrüßen kann. Mit diesem Gesundheitscheck sind nun ÄrztInnen verpflichtet Details über die Untersuchung samt Alkoholkonsumverhalten personenbezogen an die Sozialversicherung weiterzuleiten. Damit ist einmal mehr der kapitalistischen Verwertbarkeit des Menschen Tür und Tor geöffnet - ganz abgesehen von zukünftigen möglichen Entwicklungen, die dem/der ArbeitgeberIn alle Karten in die Hand legt.

Neues europäisches Gesetz über Vorratsdatenspeicherung geht wie so oft in der Berichterstattung unter!

Diese Überwachungsmethoden, die einer politischen Programmatik zugrunde liegen, bleiben aber nicht nur auf Österreich beschränkt, sonder sie sind in ganz Europa zu bemerken. So ist es der Europäischen Union am 14. Dezember 2005 gelungen, ein umfassendes Gesetz zur Telefon- und Internetüberwachung zu verabschieden. Damit ist es nun möglich, sämtliche E-Mail-, Internet-, SMS- und Telefonverbindungen a l l e r 450 Millionnen EU-BürgerInnen zu protokollieren. Dieser massive Eingriff in die Freiheits- und Menschenrechte wird von vielen Mainstream-Medien ignoriert. Weder "Tagesschau" (Das Erste, 20:00 Uhr) noch "Heute" (ZDF, 19:00 Uhr) noch "RTL aktuell" (RTL plus, 18:45 Uhr) noch "Newstime" (ProSieben, 20:00 Uhr) haben diesen Beschluss auch nur erwähnt!

Was ist an der Vorratsdatenspeicherung falsch?

Der Vorschlag zur Aufzeichnung von Verbindungsdaten wird offen legen, wer wen angerufen hat, wer wem eine E-Mail geschickt hat, welche Websites einE NutzerIn besucht hat und sogar, wo Menschen mit ihren Mobiltelefonen waren. Telekommunikationsunternehmen und Internet-Service-Provider sind nun gezwungen, alle Verbindungsdaten ihrer KundInnen aufzuzeichnen und zu speichern. Polizei und Geheimdienste in Europa haben Zugriff auf diese Verbindungsdaten. Verschiedene, miteinander konkurrierende Vorschläge in Brüssel sehen Aufzeichnungszeiträume zwischen sechs Monaten und vier Jahren vor.

Vorratsdatenspeicherung ist eine in die Privatsphäre des/der Einzelnen eingreifende Maßnahme, die das Privatleben aller 450 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union betrifft. Vorratsdatenspeicherung ist eine Maßnahme, welche die Überwachungsbefugnisse in bislang nicht gekanntem Maße ausweitet. Gleichzeitig werden viele europäische Schutzrechte für Menschenrechte beeinträchtigt oder abgeschafft, zB. die Datenschutzrichtlinien und die Europäische Menschrechtskonvention.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass Regierungen sich in Ihr Privatleben und in Ihre private Kommunikation einmischen können, unabhängig davon, ob Sie eines Verbrechens verdächtig sind oder nicht!

Im Juli 2005 hat das Europäische Parlament dem Bericht des Abgeordneten Alexander Alvaro über die verbindliche Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig im Zuge der Terrorbekämpfung sind. Der Bericht hinterfragt zugleich die Notwendigkeit, Effektivität und die hohen Kosten für Industrie und NutzerInnen von Telekommunikationseinrichtungen.

Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz setzt auf Gestapo-Methoden und verdrängt gesellschaftliche Konflikte!

Erst im Jänner 2005 trat das geänderte österreichische Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Kraft. Mit der Novelle wurden die Befugnisse der Polizei stark erweitert. Seit Jänner darf die Polizei Videoüberwachung einsetzen und die Aufzeichnungen 48 Stunden speichern. Kurz nach Gesetzesbeschluss wurden einige Überwachungsanlagen installiert, etwa am Wiener Karlsplatz und am Wiener Schwedenplatz, am Innsbrucker Südtirolerplatz und im Innsbrucker Rapoldikpark. Das SPG ermöglicht es auch, Schutzzonen zu errichten, was wiederum bedeutet, dass die Polizei nach eigenem Ermessen Personen beispielsweise daran hindern darf, ein Gebäude zu betreten, wenn sich das Gebäude in einer polizeilich festgelegten Schutzzone befindet. Gerechtfertigt sieht das Innenministerium diese Entwicklung mit der Begründung, dass damit der Drogenhandel unterbunden werde. Tatsache ist jedoch, dass es bei diesem Problem bestenfalls zu einer Verlagerung kommen wird.

Vielmehr ist diese Maßnahme nur ein erneuter Vorwand, um der Gesellschaft weitere Kontrollmechanismen auferlegen zu können! Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk stellte die Zweckmäßigkeit des Gesetzes in Frage und warnte vor einem "Dammbruch zum Überwachungsstaat". Gesellschaftliche Problemfelder werden umgesiedelt und entziehen sich somit einer Thematisierung bzw. Lösung!

Mit den zusätzlichen Änderungen des SPG sollen die Befugnisse der Polizei nochmals erweitert werden. So ist u.a. vorgesehen, dass die Überwachung bereits präventiv - also ohne konkreten Verdacht - stattfinden darf und BeamtInnen für die "notwendige Gefahrenerforschung" auch ohne richterliche Anordnung auf personenbezogene Daten zugreifen können. Unter anderem stellt dies einen unzulässigen Grundrechtseingriff dar!

Konformes Verhalten als Ergebnis von Überwachung

Überwachung hat unter anderem zur Folge, dass die Überwachten sich angepasster (zu dem, was nach den aktuellen Moral- und Wertvorstellungen jeweils vorgegeben wird) verhalten - jedenfalls dann, wenn sie sich überwacht glauben. Das heißt nicht notwendigerweise, dass dadurch der Wille der Überwachten dauerhaft gebeugt wird, doch achten sie in der Regel mehr auf ihre äußerliche Wirkung - ganz ähnlich der eines Schauspielers. Diesen "Zwang zum Schauspiel" erfährt der/die Überwachte in der Regel als Bürde, die ihn/sie in ihrer (gefühlten) Freiheit einschränkt!

Wir erleben im Moment das Entstehen eines totalen Überwachungs- und Polizeistaates!

Freiheit stirbt mit Sicherheit!