Diese Rechtsberatung ist das Recht jedes oesterreichischen Buergers. In Innsbruck erfolgt sie jeden Dienstag vormittag am Bezirksgericht durch die Bezirksrichter. Dort kann man sich von diesen über Strafausmass, Milderungsgründe und vieles mehr informieren.
Man kann sich jederzeit einen bezahlten Rechtsanwalt nehmen, der einen berät. Vergessen sollte man nicht, daß diese Dienstleistung bezahlt werden muss, vor allem wenn es um ein am Bezirksgericht verhandeltes Bagatelldelikt handelt, wo das Strafausmass geringer als die Rechtsanwaltskosten sind. Bei Verhandlungen, deren Inhalt eine "groessere Straftat" darstellt, wird am Landesgericht verhandelt und man MUSS einen Rechtsanwalt bekommen. Kann man diesen nicht bezahlen wird einem ein sogenannter Pflichtverteidiger gestellt - dies ist ein normaler Anwalt, der nicht bezahlt werden muss. Alle Anwälte befinden sich in einer Liste und sind verpflichtet diese Form der Verteidigung durchzuführen. Die Wahl erfolgt durch Auslosung.
Dieser Verein stellt eine öffentliche Vertretung für Interessen von Süchtigen dar.
Ein Flugblatt des Vereins im RTF-Format
vertreten durch Martin B. Bierbaumer, email-Kontakt
(Das Vereinslogo)
Die Grundlage jeden Rechtsstaates ist das Gesetz, welches in verschiedensten Formen, kommentiert und unkommentiert studiert werden kann. Es empfehlen sich grundsätzlich kommentierte Formen, außer man ist Jurist und kennt die Bedeutung der einzelnen Fachbegriffe und deren Definition genau.