Cannabispetitionsentwurf 1996-8

von Kelich Andreas:

Im Namen der ungezaehlten Konsumenten der Hanfdrogen Marihuana und Haschisch moechte ich Sie ersuchen, die Pflanze zu legalisieren, genauer Sie einem Lizenzsytem zu unterstellen und zwar aus folgenden Gruenden:

  1. Die Hanfdrogen sind relativ ungiftige Drogen. Es gibt keine Berichte in der Literatur ueber toedliche Vergiftungen durch Cannabis. Die legale Rauschdroge Alkohol ist hingegen viel giftiger. Todesfaelle durch Alkoholueberdosis sind eine Tatsache.
  2. Die Gleichberechtigungsgrundsatz im Sinne der Oesterr. Bundesverfassung, 7, wird durch die bestehenden Gesetze, v.a. durch das Suchtgift- gesetz verletzt. Der Konsument der Rauschdroge Alkohol wird nicht verfolgt, sogar wenn er in schaedigender Weise den Konsum anderer foerdert. Der Konsum von Hanfbereitungen jedoch wird verfolgt.
  3. Die derzeitige Gesetzeslage grenzt Hanfkonsumenten aus der demokratischen Republik Oesterreich aus. Der Gebraucher der Droge Hanf wird zwangslaeufig den Glauben an den Staat Oesterreich verlieren, da er die ungleiche Behandlung durch seinen Konsum erkennen wird. Die Ausgrenzung fuehrt notwendigerweise zum sozialen Abstieg und gefaehrdet die innere Sicherheit der Republik. Das Cannabisverbot fuehrt zwangslaeufig zur Opposition gegen unseren Staat.
  4. Der Konsum von Drogen ist seit Beginn menschlicher Kultur belegbar. Ein Staat ohne Drogen ist unvorstellbar. Drogen stellen soziales Ventil dar. Es muss eine Moeglichkeit geschaffen werden, diesen hedonistischen Gebrauch zu lenken, auf eine Droge, wie Cannabis, die viel ungefaehrlicher ist, als der koerperliche Abhaengigkeit erzeugende Alkohol oder andere gefaehrlichere Substanzen (v.a. Opiate).
  5. Hanf ist als Medizin eine zukunftstraechtige Substanz. Die Verwendung von Hanf bei Krebskranken unter Chemotherapie und bei AIDS-Erkrankten zur Hebung des Appetits und Erhaltung des Koerpergewichts koennte Leben verlaengern und lebenswerter machen. Es gibt noch eine Reihe anderer potentieller, medizinischer Anwendungsmoeglichkeiten. Die Verwendung bei Glaukom, der haeufigsten Erblindungskrankeit, bei Regelschmerzen, bei Fieber und Epilepsie, waeren Moeglichkeiten, wobei die noetigen Genehmigungen fuer die Wissenschaft noetig waeren, um leidenden Menschen zu helfen. Es bedarf einer konkreten Abklaerung der Brauchbarkeit als Medikament.
  6. Die Zahl der Konsumenten von Marihuana und Haschisch in unserer Republik ist gross. Die Hanfkonsumenten sind eine strafrechtlich verfolgte Minderheit der Buerger Oesterreichs. Durch das Cannabisverbot entsteht beim Konsumenten ein Unrechtsgefuehl, dass ihn fuer andere kriminelle Taten zugaenglicher macht.
  7. Der Konsum von Cannabisprodukten geschieht in vielen Kulturen dieser Erde aus religioesen Motiven. Der rituelle Gebrauch von Ganja (Marihuana) und Charras (eine Haschischbereitung) in Indien, der von Ganja in Jamaica dient der Lobpreisung verschiedener Goetter. Das Cannabisverbot engt die Religionsfreiheit von Menschen in Oesterreich an, die diesen Religionen angehoeren.
  8. Der Staat Oesterreich koennte durch die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer die Schaeden kompensieren, die durch die Einnahme der Droge entstehen. Heute tun die Krankenversicherungen dies auch, ohne zusaetzliche Einnahmen. Das Budget der Republik wuerde entlastet werden.
  9. Durch Einfuehrung eines Lizenzsystems kann die Qualitaet gewaehrleistet werden. Kaum ein Konsument heute weiss ueber die Herkunft seiner Droge. Die Pflanzen koennten chemisch behandelt oder auch gentechnologisch veraendert sein. Dadurch entsteht ein Gesundheitsrisiko beim Konsumenten. Folgeschaeden, die die Kassen bei Cannabis (kaum vorhanden) und bei anderen Drogen jetzt schon indirekt bezahlen, muessen wiederum die Krankenkassen auffangen. Cannabis muss, wie jedes Genussmittel, den Qualitaetskontrollen unseres Staates unterliegen.
  10. Der Verkauf in mit Lizenz ausgestatteten Betrieben, am besten Kaffeehaeusern nach hollaendischem Vorbild, Tabaktrafiken, kann von entsprechend geschulten Personal durchgefuehrt werden, um die Abgabe zu kontrollieren. Damit kann der Verkauf an (Abgabe ab 16 Jahre OK) Jugendliche unterbunden werden, oder zumindest grossteils eingeschraenkt werden. Dies ist die vorgeschlagene Uebergangsloesung, die in Form eines Projektes, die erwiesene Tatsache, dass Cannabis (Haschisch, Marihuana) eine sozial und toxikologisch vertretbaren Droge ist, oeffentlich zu untermauern und damit die strafrechtliche Verfolgung einzustellen. Der gewerbliche Grosshandel mit Cannabis sollte gleich wie bei der Droge Alkohol geregelt werden. Cannabis gehoert aus den Anhaengen des Suchtgiftgesetzes entfernt. Eine Erweiterung der Lizenzen auf Tabaktrafiken und andere Stellen, wo Alkohol abgegeben werden darf (Veranstaltungen,...) sollte auch geschaffen werden.
  11. Die Behauptung Cannabiskonsumenten haben keine Kultur und deshalb kann die Droge nicht legalisiert werden ist eine kulturimperialistische Unterstellung, deren Wurzeln in Hochzeit des Faschischmus anzusetzen ist. In einer Zeit, wo die Droge Cannabis bereits eine so grosse Verbreitung hat und erwiesenermassen auch von einer grossen Zahl an Kuenstlern konsumiert wird ist es wohl eher die Repression, die eine eigene "Cannabiskultur"-szene so weit verdraengt, dass heute zwar von einem Grossteil der Oesterreicher "Cannabiskultur" konsumiert wird, aber nicht als solche erkannt wird. Wir Kiffer haben Kultur.
  12. Der Anbau von Hanf als Droge ist ein lukratives Geschaeft, dass heute nur dem organisiertem Verbrechen dient. Die Einnahmen muessen den Buergern des Staates dienen, nicht den Kriminellen. Durch das Verbot erzeugt der Staat eine kriminelle Lobby, welche wiederum die innere Sicherheit des Staates gefaehrdet, denn nur durch Infiltration der herrschenden Machtstrukturen eines Staates ermoeglicht sich das organisierte Verbrechen Einfluss auf Polizei und Justiz auszuueben. Dies ist auch in Oesterreich Tatsache, dass solche Infiltrationen bestehen muessen.
  13. Die Aufhebung der Repression befreit die Konsumenten von sozialer Ausgrenzung und einem psychischen Druck, der der psychohygienischen Gesundheit der Konsumenten schadet.
  14. Der Begriff der psychischen Abhaengigkeit ist keine substanzspezifische Eigenschaft der Droge Cannabis. Psychisch abhaengig kann man auf alles werden. Fernsehen, Konsumieren und so fort.
  15. Das Verbot bringt die Konsumenten mit den Verkaeufern anderer, viel schaedlicher Drogen in Zusammenhang. Keine Droge kann Einstiegsdroge fuer eine andere sein. Es ist keine Substanz bekannt, die Abhaengigkeit oder Gier auf eine anderen Stoff erzeugt. Solch eine Eigenschaft einer Substanz ist nicht bekannt. Cannabis ist nur deshalb Einstiegsdroge, weil mit dem Konsum der Buerger auch mit dem gefaehrlichen Angebot an anderen illegalen Substanzen konfrontiert wird.
  16. Cannabis macht nicht aggresiv. Dieses Vorurteil kann jeder Konsument widerlegen. Alleine durch Propagierung dieses Leitsatzes verliert die Drogenpolitik des Landes an Glaubwuerdigkeit. Der naechste Schritt anzunehmen, dass wenn schon dieses so oft propagierte Axiom falsch ist, dann ist auch alles andere falsch, fuehrt den Konsumenten in die falsche Richtung. Die Harmlosigkeit anderer Substanzen (z.Bsp. Heroin) wird dadurch ebenso groesser eingeschaetzt. Die Glaubwuerdigkeit der Drogenpolitik geht verloren.
  17. Das amotivationale Syndrom, dass Cannabis ausloesen soll, ist eine Folge des Verbotes. In Jamaica wird Cannabis vor allem von den koerperlich sehr hart Arbeitenden unterer sozialer Schichten konsumiert. Die Konsumenten berichten eher, dass es Ihnen die Arbeit erleichtert. Soziale Integration ist fuer stigmatisierte "Kiffer" schwieriger.
  18. Cannabis macht nicht koerperlich abhaengig.
  19. Ich glaube, dass jeder Buerger ein Recht auf Rausch hat.
  20. Eine mengenmaessige Obergrenze sollte eingefuehrt werden, damit der Handel auf die lizenzierten Betriebe eingeschraenkt bleibt. (via Gewerbe/Handelsrecht)
  21. Durch Aufhebung des Verbotes wuerden die Strafverfolgungsbehoerden entlastet werden. Damit koennte sich Polizei und Justiz auf wesentlichere Dinge konzentrieren.
  22. Die in Oesterreich praktizierte Rechtssprechung, dass Konsumenten von Cannabis, wenn Sie nur eine geringfuegige Menge an Cannabis besitzen, von Repressalien verschont bleiben, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, da der Konsument nicht weiss, wann er die tolierbare Grenze ueberschreitet. In der Rechtssprechung tritt logischerweise eine soziale und nachweislich eine geographische Ungleichheit auf.
  23. Das Verbot gegen die Pflanze darf nicht zur Ausrottung einer Pflanze fuehren. Der Mensch als Teil der Natur kann nicht einen anderen Teil vernichten. Auch die Rauschpflanze Cannabis indica ist notwendiger Teil der Natur.
  24. Das Verbot foerdert in wirtschaftlicher Hinsicht das Organisierte Verbrechen, denn dies ist Nutzniesser der Ware Cannabis. Es soll an die Alkoholprohibition in Amerika erinnert werden, wo es durch das Verbot zu einem Aufschung organisierter Verbrecherbanden gekommen ist, die durch die illegalisierte Ware Alkohol immense Gewinne einstreichen konnten. Gerade durch das Verbot steigt der Preis der Ware Droge an und wird fuer Kriminelle zunehmend interessant. Der Gewinn der durch illegale Drogen gemacht werden kann, ist kaum von einer anderen Ware zu ueberbieten.
  25. Durch Direktankauf beim Erzeuger in den Produzentenlaendern, die durchwegs der Dritten Welt angehoeren, kann eine Ausschaltung des Zwischenhandels geschehen, der eindeutig dem organisierten Verbrechen zuzuordnen ist. Erst diese Massnahme ermoeglicht das Anbot von Cannabis, welches die wahren Produktionskosten und die notwendige Gewinnspanne der Erzeuger abdeckt. Dadurch wird die jahrelange Repression, die sich vor allem auf Konsumenten, aber auch auf die sehr armen Anbauer in der Dritten Welt bezog, aufgehoben. Dies ist eine Methode der Entwicklungshilfe. Gutes Geld fuer in der Dritten Welt entwickelte, jahrtausendealte Drogen, denn man muss auch weiters bedenken, dass die Produkte charras und Haschisch keine Entwicklung des amerikanisch-europaeischen Wirtschafts- und Geschichtskomplexes sind. Dadurch kommen erstmals jene wieder zu ihrem verdienten Geld, die es auch am noetigsten brauchen. Durch diese Methode wird eine notwendige Verbesserung der Qualitaet und des Preises erreicht.
  26. Die legale Rauschdroge Alkohol macht koerperlich abhaengig, die illegale Rauschdroge Cannabis nicht. Dennoch toleriert unsere Kultur den Alkoholrausch und -konsum;
  27. Wie die Alkoholprohibition in Amerika gezeigt hat, kann kein Verbot den Drogenkonsum wirklich verhindern. Durch das Verbot entsteht nur noch eine zusaetzliche Belastung fuer den Konsumenten.
  28. Grundsaetzlich stellt sich noch das Problem, dass durch die jahrelange Propaganda und Ausgrenzung, die sich allmaehlich bessert, ein grosser psychosozialer und wirtschaftlicher Schaden an den Konsumenten und Dealern entstanden ist. Aufgrund der Gleichheit muss man die Taetigkeit des Dealers auch mit jener eines "Alkoholdealers" vergleichen. Es ist notwendig, die entsprechenden Kapazitaeten entsprechend einzusetzen. Eine moegliche Reparationsleistung waere die Verteilung der Handelslizenzen auf dieses Personal, wenn entsprechende zusaetzliche Kriterien erfuellt sind (keine anderen, nennenswerten Strafdelikte, ausreichende Verantwortlichkeit bei der Abgabe,...) Man muss ja auch bedenken, dass dieses System jahrelang funktioniert hat und - was eigentlich nie debattiert worden ist - das "szeneeigene" Auffangnetz durch die Konsumenten UND Dealer gebildet wird, die sich sehr wohl und sehr haeufig um psychosoziale und wirtschaftliche Probleme von Kollegen kuemmern. Weiters muss man bedenken, dass diese Menschen es gelernt haben, Drogen zu testen, zu konsumieren und auch weiterzugeben.
  29. Durch die Ausschaltung des Zwischenhandels kann in der Praxis auch eine Entlastung der Stadt Amsterdam erreicht werden, da immer noch ein grosser Teil des Handels ueber diese Stadt abgewickelt wird. Weiters wird auch eine Entlastung fuer das "Asyl" Amsterdam erreicht, denn die Stadt hat durch ihre offene und tolerante Einstellung auch auslaendischen Buergern gegenueber, ueber viele Jahre hinweg einen grossen Teil der Last der Repression getragen, denn nur durch die Repression wurde Amsterdam zum europaeischen Zentrum einer sich geistig festigenden, kiffenden Gemeinschaft. Die Stadt hat schon vielen Europaern als Zuflucht gedient, in diesem Fall vielen Heimatvertriebenen Kiffern.